Die Vertretung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen nehmen wir sowohl im Wege der außergerichtlichen Beratung wie auch vor Gericht wahr. Dazu können wir auf eine langjährige Erfahrung im Wirtschaftsrecht zurückblicken und die dabei erworbenen fachlichen Kenntnisse auch im Kollektivarbeitsrecht einbringen.
Bei Unternehmen in Krisen ist für uns die Sicherung der notwendigen Arbeitsplätze immer das wichtigste Ziel. Um interessengerechte Lösungen zu finden, erarbeiten wir gemeinsam mit den Mandanten individuelle Strategien.
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