Das Ziel einer professionell durchgeführten Insolvenzverwaltung muss die Sanierung des Unternehmens sein.
Die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Möglichkeiten wie Insolvenzplan oder eine übertragende Sanierung sollten Hauptaugenmerk des Verwalters sein.
In über 800 in der Insolvenz fortgeführten Betrieben konnten wir die positive Erfahrung machen, dass, sofern es gelingt, alle Beteiligten ins Boot zu holen, der wirtschaftliche Erfolg für die Gläubiger durch eine übertragende Sanierung oder eine Insolvenzplanlösung weit über dem Durchschnitt vergleichbarer Abwicklungsfälle liegt.
Neben diesen „klassischen“ Sanierungsverfahren in der Insolvenz bietet insbesondere das mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) geschaffene Schutzschirmverfahren Unternehmen die Möglichkeit, in Eigenregie unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters und dem Schutz der Insolvenzordnung einen Sanierungsplan zu entwickeln und damit das langfristige Überleben des Unternehmens zu sichern. Hierfür bedarf es aber eines Sachwalters mit Sanierungskompetenz, der Erfahrung im Insolvenzplanverfahren hat.
Unsere Insolvenzverwalter sind bei folgenden Gerichten gelistet:
Heidelberg, Mosbach, Mannheim, Dresden, Leipzig, Ludwigshafen, Karlsruhe, Stuttgart, Darmstadt, Pforzheim, Heilbronn, Ludwigsburg, Kaiserslautern, Neustadt a. d. W. sowie Landau in der Pfalz.
KANZLEI HEIDELBERG
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KANZLEI FRANKFURT a. MAIN
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